Das Baurecht und das Architektenrecht regeln die Rechtsbeziehungen der am Bau beteiligten Personen und Unternehmen.
Eine Vielzahl von Problemfeldern sowie von gesetzlichen Vorschriften ( insbesondere aus dem BGB und der VOB/B) und eine stetig wachsende Zahl von gerichtlichen Entscheidungen erfordern häufig anwaltlichen Rat.
So kommt es beim Bau eines Hauses, der Vornahme baulicher Veränderungen, dem Einbau technischer Anlagen oder bei sonstigen Bauvorhaben regelmäßig zu Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen. Dies betrifft in erster Linie Baumängel sowie den „Werklohn“, d.h. die Vergütung des Unternehmers.
Die Inhaltliche Gestaltung von Werkverträgen und Bauverträgen spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle.
Auch Planungsleistungen des Architekten oder des Bauingenieurs sind häufig Ausgangspunkt von Streitigkeiten.
In allen Fällen besteht die Notwendigkeit, wirtschaftlich vernünftige Lösungswege zu erarbeiten und umzusetzten.