Jeder, der eine Eigentumswohnung erworben hat und Mitglied in einer Wohnungseigentümergemeinschaft geworden ist, weiß um die Vielzahl von Problemen und Streitigkeiten, die sowohl innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft als auch im Verhältnis zu Dritten auftreten können.
So haben die Wohnungseigentümer die Möglichkeit, ihre Belange durch Vereinbarungen und Beschlüsse zu regeln. Häufig führt ein Beschluß, der in einer Eigentümerversammlung gefasst worden ist, zu Streit unter den Wohnungseigentümern. In diesem Falle besteht die Möglichkeit einer Anfechtungsklage vor dem zuständigen Amtsgericht. Häufiges Thema sind auch Wohngeldrückstände einzelner Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft, die eingeklagt und im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden müssen. Weiterer Streitpunkt sind regelmäßig die Jahresabrechnung, die Einzelabrechnung, der Wirtschaftsplan und der Verwalter.
Die richtige Anwendung der Vorschriften im Wohnungseigentumsgesetz, auch unter der Berücksichtigung der Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen, erfordert kompetenten anwaltlichen Rat.- und Eigentumsrecht